>> Eine interessante Paketkarte
[Krupa]
Die schnelle Beförderung verdient Anerkennung. Das Dienstsiegel ist prinzipiell erklärlich: Es handelt sich um eine portofreie Postsache - dokumentiert durch ein rotes P.S. die durch ein Dienstsiegel bestätigt werden musste. Was verblüfft. ist vielmehr, dass die Aufgabe des Paketes in Danzig I erfolgte, das Dienstsiegel aber von Hohenstein ist.
Ich könnte mir folgenden Sachverhalt vorstellen: Das Postamt Hohenstein hat ein Paket mit einem dienstlichen Inhalt nach Danzig I gesandt. Für die Rückgabe hat der Postbeamte in Hohenstein einen Aufkleber mit dem Dienstsiegel (anstelle von Briefmarken) beigelegt. Der Danziger Postbeamte hat bei der Rückgabe diesen Aufkleber auf die Paketkarte geklebt als Nachweis für die Portofreiheit. Vielleicht hätte man in Danzig I hierfür auch das Danziger Dienstsiegel verwendet können, aber der (übereifrige Postbeamte in Hohenstein war hier schneller. Vielleicht war dieses Verfahren aber auch so vorgeschrieben.
Auf jeden Fall ist dies eine sehr interessante Paketkarte. die wohl so schnell keinen Nachfolger findet dürfte - wenn überhaupt.
Neuer Aufklebezettel
Von unserm Mitglied Christoph Thiel kommt der auf der Titelseite abgebildete Brief aus England vom 22.3.1933 (Abbildung 3).
Der Luftpostbrief erhielt auf der Rückseite zunächst einen Eingangstempel DANZIG *5k und wurde nach Danzig I weitergeleitet, dort Ankunftsstempel DANZIG *1s.
Da man dort annahm, dass der Absender wegen der Versendung per Luftpost den Brief möglichst schnell zugestellt wissen wollte, gab man den Brief an das Telegraphenamt weiter (Stempel auf der Vorderseite), um den Brief per Eilpost zuzustellen.
Da dies nicht unentgeltlich war, wurden 40 Pfennig für die Eilzustellung per Portomarke verklebt.
Dem Empfänger wurde dazu Folgendes mitgeteilt: „Gebührenpflichtige Eilabtragung geschieht im Interesse des Empfängers. Bei Nichtzahlung der Gebühren erfolgt Abtragung auf dem nächsten Zustellgang. Postamt 1“.
Wir kennen diese Benachrichtigung als gedruckten Aufklebezettel (siehe Abbildung). In diesem Fall scheinen diese Aufklebezettel aufgebraucht worden zu sein, so dass man zu dieser Aushilfsmaßnahme gezwungen war.
Der Auflebezettel auf dem Luftpostbrief ist hektographiert. Vermutlich kam diese Notmaßnahme nur wenige Tage zur Anwendung, bis neue „normale" Zettel geliefert wurden.
Herr Thiel fragt an, ob es weitere Belege dieser Art gibt; bisher wurde noch keiner vorgelegt.
Früher Bahnpoststempel
Unser britisches Mitglied Giles du Boulay übersandte die abgebildete Kopie eines Briefes mit dem Bahnhofsstempel „DANZIG BAHN. / EISENBAHFAHRT" vom 29.4.1857 (siehe Abbildung auf der folgenden Seite). Das Datum ist in Ordnung, wie mehrere Vermerke auf der Rückseite und im Innern des Briefes zeigen.
Es handelt sich um das bisher früheste bekannte Dalum dieses Stempels.
Hierzu hatte ich in meinem letzten Literatur- Bericht zur Bahnpost (Literatur-Nr. 998 B) vermutet, dass der Übergang vom Vorgänger-Stempel „DANZIG / SPED. BUR. 11." am 12.10.1857 erfolgte. weil ab da die Schaffner-Bahnpost den Postbetrieb in Danzig übernahm.
Diese Aussage kann nun nicht gehalten werden. Die Stempeländerung muss einen anderen Grund gehabt haben; vielleicht war es eine Organisationsänderung bei der Bahnpost im Danziger Hauptbahnhof oder eine Zustandsverschlechterung des alten Stempels. Allerdings wurde hierzu ein Spätdatum 5.10.1857 gemeldet, das mir als Beleg aber nicht vorliegt. Damit hätte es also ein halbes Jahr eine Überschneidung der beiden Stempel gegeben. Das muss überprüft werden; ich bitte daher um Spätdaten des ersteren Stempels.
Was mich an dem vorgelegten Brief zunächst störte, war der (rückseitig) fehlende Kursstempel, obwohl doch im März 1857 noch die Beamten- Bahnpost tätig war. Ich habe mir die Verfügung über die Bahnhofsstempel noch einmal angesehen. Dort wird zunächst die „normale" Behandlung der Briefe bei der Einlieferung behandelt (einschl. des Abdruckes eines Kursstempels). Dann heißt es: „Auf Bahnhöfen, wo die Einlieferung von Briefen sehr bedeutend ist, kann an Stelle aller jener Bezeichnungen der Abdruck eines förmlichen Aufgabestempels ... in Anwendung gebracht werden."
Genau genommen heißt das ja wohl, der Aufgabestempel sollte auch den Kursstempel ersetzen. Somit wäre der Brief vollkommen in Ordnung. Wenn auf Belegen, die einen Bahnhofsstempel als Aufgabestempel tragen, auch noch ein Kursstempel abgedruckt sein sollte, dann wäre dies unnötigerweise vorgenommen worden.
Arge Danzig, Rundschreiben 204, 3. Quartal 2004, Seite 1389.
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Added: 15/07/2007
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