>> Wissenswertes über die Freie Stadt Danzig und über die sogenannte Danziger Abschiedsausgabe
Verfassung
Der neue Staat gab sich am 14. Juni 1922 eine Verfassung, die am 4. Juli 1930 eine Anderung erfuhr.(8) Die Vertretung des Volkes, der Volkstag, bestand ursprünglich aus 120 Abgeordneten. Ihre Zahl wurde 1930 auf 72 herabgesetzt (Artikel 6). Die Regierung, der Senat, setzte sich zusammen aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und anfangs 20, ab 1930 10 Senatoren (Artikel 25). Der Präsident nahm gleichzeitig die Funktion eines Staatsoberhaupts wahr.
Fläche, Grenzlänge und Bevölkerung
Das Staatsgebiet umfasste 1892,9 qkm.(9) Die Grenzlänge betrug 292,3 km; davon entfielen auf die Seegrenze 57,7 km, Auf die Grenze zum Deutschen Reich 84,6 km und zu Polen 150 km. (9) Nach der Volkszählung vom 8. Oktober 1919 wohnten in dem Gebiet der späteren Freien Stadt Danzig 356 740 Personen.(9) Die Volkszählung vom 18. August 1929 (letzte Volkszählung, die in der Freien Stadt stattfand) ergab eine Einwohnerzahl von 407 517.(10) Davon wohnten im Jahre 1939 in den vier Städten, die die Freie Stadt hatte: in Danzig 256 315, in Zoppot 30 835, in Tiegenhof 3 768 und in Neuteich 3 766 Personen.(11) Der Rest verteilte sich auf die Landgemeinden. Der polnische Bevölkerungsanteil betrug 4 %.
Währung
Die deutschen Münz- und Notenbankgesetze blieben in der Freien Stadt zunächst weiter gültig. Das Deutsche Reich beliess auch seine Reichsbankhauptstelle dort.(12) Alsbald erhob der polnische Staat die Forderung, Danzig solle die polnische Währung annehmen. Diese Forderung war für Danzig völlig unannehm-bar; denn die polnische Mark wertete Anfang Juli 1920 nur 22 deutsche Pfennig (13) und hatte deshalb im Ausland keine Kaufkraft.
Auf Betreiben der alliierten und assoziierten Mächte schlossen Danzig und Polen am 9. November 1920 in Paris einen Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen (sog. Pariser Vertrag).(14) Im Artikel 36 verpflichteten sich beide Staaten, sobald es die Umstände erlauben, auf Antrag der einen oder anderen Partei in Verhandlungen einzutreten, um ihre Münzsysteme zu vereinheitlichen. Die ständig fortschreitende Inflation veranlasste die Danziger Regierung im Sommer 1923, eine Währungsreform ins Auge zu fassen. Sie konsultierte darüber die Republik Polen und schloss mit ihr - da die Ubernehme der besonders stark inflationierten polnischen Mark nicht in Betracht kam - nach langwierigen Verhandlungen in Genf am 22. September 1923 ein übereinkommen über die Währungsreform in der Freien Stadt Danzig.(15) In der Folge gab die Freie Stadt auf Grund eines Gesetzes vom 20. Oktober 1923, das am 22. Oktober 1923 in Kraft trat,(16) ab 24. Oktober 1923 den Gulden heraus.(17) Der Gulden war gleich 1/25 Pfund Sterling englischer Währung. Der Pfennig war 1/100 Gulden. Die Reichsmark blieb zunächst weiter gesetzliches Zahlungsmittel. Die Behörden wurden angewiesen, die Kassenführung zum 1. November 1923 auf den Danziger Gulden umzustellen. Dafür war durch ein Gesetz vom 23. Oktober 1923 eine ganze Reihe bestehender Gesetze auf den Gulden umgestellt worden.(18) Es folgten ein Münzgesetz(19) und ein Notenbankgesetz vom 20. November 1923.(20) Mit Wirkung vom 18. Dezember 1923 wurde der Gulden alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.(21) (22) Das bedeutete, dass von diesem Zeitpunkt an die Mark aufhörte, im Gebiet der Freien Stadt Danzig gesetzliches Zahlungsmittel zu sein. Das Deutsche Reich schloss am 31. Dezember 1923 die Reichsbankhauptstelle in Danzig.(23)
Amtliche Abkürzung für den Gulden war "G" (ein grossen lateinisches G ohne Punkt), für den Pfennig "P" (ein grosses lateinisches P ohne Punkt.(23a)
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Arge Danzig, Literaturbeilage 904, Heinz Schaffrath, April 1987, Seite 2.
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Added: 14/03/2016
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