>> Wissenswertes über die Freie Stadt Danzig und über die sogenannte Danziger Abschiedsausgabe
>> Währung
Als im Jahre 1931 England den Goldstandard verliess, sah sich die Danziger Regierung veranlasst, die Abhängigkeit des Danziger Guldens vom englischen Pfund zu losen und eine selbständige Goldwährung einzuführen.(24) Rechnungseinheit blieb der Gulden.
Die Wirtschafts- und Finanzlage des Jahres 1935 zwang die Freie Stadt, den Gulden mit Wirkung vom 2. Mai 1935 um rund 42 % abzuwerten, jedoch konnte die Golddeckung beibehalten werden.(25) Das Wertverhältnis des Guldens zum Gold war nun nicht mehr 1 Gulden = rund 0,29, sondern nur noch rund 0,17 Gramm Feingold.(25a) So war auch der Stand bei der Wiedereingliederung Danzigs in das Deutsche Reich am 1. September 1939.(7)
Vom 1. September 1939 an wurde gesetzliches Zahlungsmittel im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig neben dem Danziger Gulden die Reichsmark. Dabei entsprach ein Danziger Gulden 70 Reichspfennig.(26) Mit dem Ablauf des 30. September 1939 hörte der Danziger Gulden auf, in diesem Gebiet gesetzliches Zahlungsmittel zu sein. Die Noten der Bank von Danzig und die auf 10 und 5 Gulden lautenden Münzen wurden noch bis zum 15. Oktober 1939 in Reichsmark umgetauscht.(27) Die anderen Münzen galten zunächst weiter, und zwar die Münzen zu 1 und 1/2 Gulden bis zum 24. Juni 1940 und die Münzen zu 10, 5, 2 und 1 Pfennig bis zum 30. Oktober 1940.(28) (29)
Posthoheit und Postverwaltung
Mit der Abtrennung Danzigs und seines Umlandes vom Deutschen Reich ging die Posthoheit auf den neuen Staat über. Sie wurde im Artikel 57 der Danziger Verfassung verankert.(8) Das Post- Telegraphen- und Fernsprechwesen war Staatsregal. Da der Versailler Vertrag der Republik Polen im Danziger Hafengebiet jedoch gewisse Sonderrechte eingeräumt hatte, war dieser Grundsatz zugunsten Polens insoweit durchbrochen.(30)
Die reichsdeutsche Oberpostdirektion verblieb bis zum 15. Juni 1920 in Danzig.(31) Am 16. Juni 1920 wurde die "Oberpostdirektion für das Gebiet der künftigen Freien Stadt Danzig" eingerichtet.(32) Nach Konstituierung der Freien Stadt (15. November 1920) erhielt sie die Bezeichnung "Oberpostdirektion der Freien Stadt Danzig", wurde aber schon am 29. November 1921 in "Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig" umbenannt.(33) Eine weitere Umbenennung in "Landespostdirektion der Freien Stadt Danzig" fand am 1. April 1934 statt.(34)
Das bei Gründung des Freistaats bestehende reichsdeutsche Postrecht galt weiter. Es wurde im Laufe der Jahre den jeweiligen Notwendigkeiten angepasst. Dabei fand eine starke Anlehnung an das Reichsrecht statt.
Auch die überkommene Postorganisation blieb bestehen. Der Fortentwicklung im Deutschen Reich im Organisationssystem wurde weitgehend gefolgt. Das "Postleitheft für das Gebiet der Freien Stadt Danzig" - Stand von Mai 1939 - wies namentlich aus: 11 Postämter (einschliesslich Postscheckamt), 10 Zweigpostämter, 50 Poststellen I und 40 Poststellen II. Das Danziger Einwohnerbuch für 1939 erwähnte daneben 71 Orte mit Post- und/oder Telegraphenhilfsstellen.
Postwertzeichen
Die Freie Stadt gab zunächst keine eigenen Postwertzeichen aus, sondern behielt die reichsdeutschen bei. Mit der Ausgabe eigener Postwertzeichen wurde erst am 14. Juni 1920 begonnen, und zwar mit Germaniamarken, die den Über-
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Arge Danzig, Literaturbeilage 904, Heinz Schaffrath, April 1987, Seite 3.
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Added: 14/03/2016
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