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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 210 - 1. Quartal 2006 » Paketkarte zum Danziger Korkstempel

>> Von der Erfindung der Paketkarte zum Danziger Korkstempel 

>>  2. Wem gehören die aufgeklebten Freimarken ?

Zunächst mischten sich die Österreicher in diese Diskussion ein. Sie hatten grundsätzlich die gleiche Arbeitsweise wie in Deutschland. Auch hier wurden die Marken der Paketkarte nicht abgegeben, und auch hier verwendete man die ganze Karte für nachträgliche Kontrolle. Aber im Gegensatz zu Deutschland vernichtete man nach einer bestimmten Frist die Paketkarten. Ausschneiden und Verkaufen hielt man nicht für möglich, da bei der Kontrolle die Marken mit kräftigen Bleistiftstrichen markiert wurden. Aus der damaligen Literatur ergibt sich, daß viele Länder allerhand Methoden erfunden hatten, um die Freimarken wertlos zu machen oder nicht abgeben zu müssen. Nur Tunesien, Norwegen und die Schweiz bildeten eine Ausnahme.

In der Schweiz gab man die komplette Paketkarte an den Empfänger ab. Ein geschickter Sammler in Deutschland meinte, auf diese Weise die hohen Nominalwerte in die Hände zu bekommen. Zu seinem Erstaunen war die von einem Bekannten zurückgeschickte Karte mit dreckigen und fetten Korkstempeln versehen! Wie war das möglich?

Das Reichspostministerium erließ am 16. Oktober 1911 die Verordnung Nr. 3148, in der es hieß: "Vor der Weitergabe inländischer Postpaketadressen zu Paketen nach dem Ausland, an Schiffsgesellschaften, Spediteure und die Fremdländischen Dienststellen sind die aufgeklebten Freimarken zu 1 bis 5 Mark von den Auswechselungs-Postanstalten fortan unter Benutzung eines Locheisens von 3 bis 4 mm Durchmesser zu durchlochen ..." usw. (Abb. A). Diese Maßnahme wurde bis 1922 durchgeführt. Durch die wachsende Inflation und die immer öfter vorkommenden höheren Werte war das Lochen eine zeitraubende Beschäftigung. Mit den Verordnungen des Reichspostministeriums Nr. 2536 vom 15. Mai 1922 und Nr. 7754 vom 9. Dezember 1922 wurde der Gebrauch von Kork- und Gummistempeln genehmigt. Nachdem 1928 ein Philatelist eine Paketkarte mit hohen Markenwerten in die Schweiz geschickt hatte und sich beim Abgangspostamt über verschmierte Marken auf seiner zurückgeschickten Paketkarte beschwerte, änderte sich einiges. Dieser Philatelist entdeckte, daß seine Marken nicht am Abgangsamt, sondern erst in der Schweiz malträtiert wurden. Paketkarten in die Schweiz wurden in dieser Zeit in einem deutschen Austauschpostamt in Basel, 'Basel 17', mit Korkstempel versehen, trotz schon vorhandener Abstempelung. Der Philatelist beschwerte sich beim Reichspostminister selbst. Nun sah man ein, daß die Notwendigkeit zum Gebrauch von Korkstempel nicht länger aufrecht zu halten war. Mit Verordnung Nr. 146 vom 23. März 1928 in Nr. 26 des Amtsblattes des Reichsministeriums wurde bekanntgegeben, daß ab sofort kein Gebrauch mehr zu machen war von Korkstempel und Lochungszange für Marken ab 2 Mark auf Paketkarten, bevor sie einer ausländischen Postbehörde übergeben wurden. Anno 1928 hatten die Sammler noch Macht!

Das alles geschah, weil die deutsche Post sehr besorgt war über die Wiederverwendung hoher Markenwerte, und die Abgabe der Paketkarten in der Schweiz als eine Gefahr ansah. Die Sammler und Händler nahmen es der Post übel, daß diese die Marken, auf die sie glaubten, ein Recht zu haben, nicht abgab. Da sie keine Chancen hatten, an die hohen Nominalen zu kommen, suchten sie ihr Heil in groß angelegtem Diebstahl. Viel ist aber dazu in der Literatur nicht zu finden. Nur aus Bayern ist bekannt geworden, daß man früher schon Maßnahmen veranlaßt hat. 1914 wurde hier bestimmt, die Freimarken mit einem Locheisen zu durchlochen. In der Nr. 74 des Nachrichtenblattes des Reichspostministeriums, Abteilung München, gab es die Verordnung Nr. 352 mit dem Titel 'Entwertung der Freimarken auf Paketkarten'. Aus dem Text konnte man entnehmen, daß die Freimarken nach dem Aufkleben auf die Paketkarten erst mit kräftigen Tintenstrichen zu versehen waren, die von den Marken auf die Karte übergehen sollten. Danach mußte noch der Aufgabestempel darüber abgeschlagen werden. Auch die OPD Königsberg bestimmte in einem Rundschreiben vom 3. September 1920, "daß die Marken auf Paketkarten aus den Abstimmungsgebieten für die Dauer der Verwendung von Abstimmungsmarken sofort bei der Auflieferung mit einem Kork-, pp. -Stempel für Markenhändler unbrauchbar zu machen sind". Aber auch aus den OPDen Speyer, Bamberg und Würzburg kamen Nachrichten über den Diebstahl von Paketkarten.

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Rundschreiben 210, Literaturbeilage 849, 15. Dezember 2005, Seite 6.


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Added: 26/05/2008
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