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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 208 - 3. Quartal 2005 » die Polnische Post in der Freien Stadt Danzig

Anfragen, Mitteilungen, Veröffentlichungen

Hinweise zur Einlieferung von Prüfesendungen

Stand 1.5.2004

1. Grundsatzliches

rieben Oer Freude, Erholung und Entspannung, die eine Beschäftigung mit pMaletettschon Belegen (Postwertzeichen oder Posta!schon Belegen) bringt, bereitet diese auch Immer wieder Sorgen durch Fälschungen und Manipulationen Oer Bund Phiatolrstischer Prüfor o. V (BPP) hat es sich zu aoinor Autgabe gemacht, Sammlor vor den Risiken zu warnen und weitestgehend vor Schaden zu schützen. Hochworttgos. aber auch bosondors lalschungsgolahrdotoa philalolistisdios Malorial (z.B. Autllruckmnrken. Entwertungen bei kurzen Gebrauchszoiton, Reparaturen) sollte grundsätzlich nur geprüft erworben werden.

Auch Prufzeichen können gelatscht worden, so dass sich auch das Nachprüfen von Prulzoichon (Signum des Prüfors) lohnt.

Die im BPP zusammengefasston Prüfer sind von aton deutschen prvLatetisuscnen Soit/onverbanden akzepoert Die phitateHstische Prüfung durch die Mitglieder des BPP erfolgt auf der Grundlage einer Prüf Ordnung, die In der Homepage des BPP www.bpp.de und auch im Michelkatalog veröffentlicht ist.

Um sich vor Schaden durch Fälschungen und Manipulationen zu schützon, sollte Jeder Sammler die PrufmoglKtfikorton nutzen.

2. Hinweise, die Sir bei der Einlieferung von Prüfesendungen beachten sollten

2.1 Rechtsnatur der Goschaftsbeziehung

Bei Erteilung eines Prüfauttrages an einen Prüfer des BPP e.V. ist die Prüfordnung des BPP e.V. ausdrücklich schriftlich anzuerkennen. In ihr sind de Rechtebeziehungen zwischen A-uftraggeber und Auftragnehmer (Prüfer) geregelt.

2.2 Vorbereitung der Prüfsendung

1. Informieren Sie seh Ober das Prütgebret und ermitteln Sie den zuständigen Prüfer. Beachten Sie bitte, dass Prüfer nur tür bestimmte, exakt abgegrenzte Prufgebtote zugelassen sind.

2. Der Prüfer ist berechtigt, den Prütautlrag nicht anzunehmen Im Zweifelsfall ist dahor olno Anfrage- bei dem Prüfe» sinnvc4l.

3. Zu den Aulgabon dos Prüfors gohörl n»chl rJo Wortschai/ung. hierfür sind öffonBIch bestellte vereid-gtc Sachverständige zustandig (siehe Sachverslandigengruppe).

4. Vorwenden Sie die korrekte Adresse des Prüfers gemäß den Versandbedingungen der Deutschen Post AG Beachten Sie Hinweise zur Erreichbarkeit von Prüfern in der Homepage des BPP und in der philleai lachen Fachpresse.

5. Beachten Sie dw Prüfwurdigk** der pMaletiiliKhen Daha*. m dar Raget sollen PnJtc^germande einen Nettowert von C 25,00 haben, rSe Prüfsendung insgesamt aus wirtschattschen Gründen einen Nettowert von 1150,00. Ausnahmen sind stark talscftungsgelahrdete Gebiete, wie z B Autdruckmarken oder Entwertungen bei kuirzetttger Gültigkeit

2.3 Vorlage der Prüfsendung

1. Dem Prüfauftrag ist eine Aufstelung der Prüfgegenstände boizufügen. Bitte geben Sie an, in welcher Form (Signierung, Befund oder Attest) Sie das Prüfergebnis wünschen. Der Prüfer ist jedoch in der Wahl der Form frei.

2. Die Prütgegenstände sind geordnet, gebrauchte lose Marken In falzfreien sauberen Zustand vorzulegen, da sonst keine Prüfung der Qualiät erfolgen kann.

3. Die Anzahl der Prüfgegenstande ist zu begrenzen. Sie ist bei einzelen Prütgebieten urterschiedlich und solte zweckmäßicherweise vorher mit dem Prüfer abgestimmt werden.

4. Fertigen Sie bitte zwei Kopten dos Prüfmateriais an, von der Sie eine der Sendung beilegen. Die andere dient ihnen zum Nachweis bei eventuellen Verlust auf dem Transportweg.

5. Beachten Sie die Prüfzeit. Sie beträgt in der Regel zwei Monate, maximal vier Monate, wenn mit dem Prüfer keine andere Regelung getroffen wurde.

6. Der Auftraggeber ist nach der Prüfordnung dos BPP e.V. verpflichtet, den Prüfer auf alle ihm bekannten Umstande aufmerksam zu machen, die zu einer Fehlbeurteilung führen können Insbesendere sind dem Prüfer bereits bekannte Prüfurtotio. Ergebnisse von Vorprüfungen, Fehler. Reparaturen usw sowie mehrfache Existenz des gteichon Prülgegenstandea mitzuteeen

7. Die Gefahr für die Versendung von Prüfgenstanden trächt der Auftraggeber. Prufsendungen solten deshalb als Übergabe Einschreiben (Werlersatz bei Vertust z. Zeit bis € 25), per Postexpress gegen Unterschritt oder Paket aufgegeben werden Die günstigste Venwndungsform ist zur Zeit das Paket in der Form .Frooway*. Viele Prüter verfügen auch über eine preisgünstige, private Transportversicherung für den Hin- und Rückweg, bitte erkundigen Sie Sich.

8. Teilen Sie dem Prüfer mit, in welcher Form die Rückgabe des Prüfogonstandos erfolgen soll. Bei gewünschter Rückgabe per Einschreiben ist ein ordnungsgemäß frankierter Umschlag für die Rücksendung beizufügen.

9. Denken Sie bitte an die zusatzliche Sieherung der Prüfgegenstande gegen äußere Einflüsse. Benutzen Sie deshalb beitseitige zusätzliche Kartoneinlage. Feuchtigkeitsschutz und stabile Briefumschlälge

Geschäftsstelle des BPP e.V. Dr. Helmut Oechsner. Gustav-Weißkopf-Weg 13.90411 Nürnberg Tel 0911 5216861. Fax 0911 5216292. EMail - HPOechsner@t-online.de 

Arge Danzig - Rundschreiben Nr. 208, Seite 1452.


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Added: 14/07/2007
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