Zusätzliche Regelungen für das Prüfgebiet Danzig.
(einschlisslich Vor- und Mitläufer)
Prüfsendung von INFLA-Berlin. Verein der Deutschlandsammler e. V.
Stand 01.07.2003.
In Ergänzung zur Prüfordnung des BPP gellen folgende Regelungen:
1. Gestempelte Prüfgegenstände der Inflationszeit 1920 -1923 und Guldenprovisorien von 1923 (Mi.-Nr. 181 -192)
a) Diese Prüfgegenslände gehören zum Prüfgebiet "Inflationszeil des Deutschen Reiches". Sie unterliegen daher neben der Prüfordnung des BPP auch den ergänzenden Regelungen der Prüfordnung des INFLA-Berlin e. V..
b) Prüfgegenstände mit nicht als zeitgerecht feststellbarem Stempelabdruck werden nicht signiert. Soweit Prüfgegenstände Besonderheiten aufweisen, werden diese gemäß der Prüfordnung des BPP behandelt und erhalten als zusätzliches Kennzeichen des nicht als zeitgerecht feststellbaren Stempelabdruckes einen schraffierten Kreis.
Hinweis: der schralfierte Kreis kann bei früheren Prüfungen fehlen. Solche Prüfgegenstände sind nicht als zeitgerecht gestempelt zu bewerten. Es empfiehlt sich eine Nachprüfung.
2. Marken mit Unterdruck
Marken mit nur teilweise fehlendem Unterdruck werden aufgrund dieser Abart nicht gesondert signiert.
Zwei neue Entdeckungen:
Abb. 6
Abb. 7
Von Günter von Nordheim entdeckt:
Aul der 50 M Marke befindet sich zwischen den beiden rechten Türmen ein Fleck in Form einer Bohne.
Im oberen Kreuz auf der linken Seite ist ebenfalls ein Fleck zu erkennen.
Arge Danzig - Rundschreiben Nr. 208, Seite 1453.
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Added: 14/07/2007
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