>> Studio über die Provinz Westpreußen, ihre Regierungsbezirke und Kreise und die Post in den Jahren 1772-1920
>> Literaturbeilage 916
>> Die Provinz Westpreußen in postalischer Hinsicht
zig vorbei. Dadurch sollte das polnische Postamt in Danzig ausgeschaltet werden. In der Danzig benachbarten Immediatstadt Stolzenberg wurde ein Oberpostamt unter der Leitung eines Oberpostdirektors eingerichtet. Seiner Aufsicht unterstanden sämtliche Postämter und Postwärtereien und ihre Beamten.
Nachdem sich Danzig mit seinem Gebiet am 2. April 1793 der Oberherrschaft Preußens unterworfen hatte, wurde das Oberpostamt am 9. April 1793 von Stolzenberg nach Danzig in das bisherige polnische Postamt verlegt. Das Danziger Oberpostamt war nunmehr Provinzialbehörde für ganz Westpreußen.
Am 27. Mai 1807 stellten die einmarschierenden französischen Truppen das Oberpostamt unter ihre Aufsicht. Es verblieb auch in der Freistaatzeit (1807-1813) in Danzig, nachdem durch Staatsvertrag die Ausübung des Postregals zunächst auf 20 Jahre an Preußen gegen eine jährliche Zahlung von 3000 Talern abgetreten worden war. Während der Belagerung Danzigs durch russische und preußische Truppen hörte die amtliche Tätigkeit der preußischen Post zwangsläufig auf. Sie setzte mit dem Einmarsch der siegreichen russischen und preußischen Truppen am 2. Januar 1814 wieder ein.
Als Folge der preußischen Verordnungen vom 16. Dezember 1808, 27. Oktober 1810 und 3. Juni 1814, in denen die Verwaltung der Post neu geregelt worden war, entfiel die Einstufung des Oberpostamts in Danzig als Provinzialbehörde. Die Bezeichnung "Oberpostamt" verblieb nur als Titel und bedeutete keine Überordnung mehr für die Postanstalten der Provinz. Sämtliche Postämter und die sogenannten Postverwaltungen Westpreußens waren nunmehr dem preußischen Generalpostamt in Berlin unmittelbar unterstellt. Für die Rechnungslegung jedoch waren jedem Postamt mehrere Postanstalten geringerer Bedeutung (Postexpeditionen, Briefsammlungen) zugeteilt. Die Oberaufsicht über alle Postanstalten übten Postinspektoren aus, die vom Generalpostamt eingesetzt worden waren. Die unmittelbare Unterstellung der Postanstalten führten im Ergebnis dazu, daß sich das Generalpostamt auch mit geringfügigen Verwaltungsgeschäften befassen mußte, wodurch die Beamten stark belastet wurden. Ihnen blieb kaum Zeit, sich mit wichtigen und in die Zukunft weisenden Problemen zu befassen. Einen Wandel hierin brachte die Allerhöchste Verordnung vom 19. September 1849, die im Zusammenhang mit der Ministerverordnung vom 19. Dezember 1849 die Einrichtung von Oberpostdirektionen in allen Regierungsbezirken des preußischen Staates am 1. Januar 1850 vorsah. Demgemäß erhielten auch die beiden Regierungsbezirke Danzig und Marienwerder derartige Behörden. Die dem Postamt in Danzig bis dahin beigelegte Benennung "Ober"-Postamt fiel weg. Bei den Postanstalten wurde nunmehr zwi-
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Rundschreiben 140, Literaturbeilage 916, 1988, Seite 9.
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Added: 06/03/2016
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