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Dortmunder Zeitung


22.1.1982

Täter  raubten Koffer mit 40 Kilo Danzig-Briefmarken
Überfall nach Katalog

(St) Auf 40 Kilo Briefmarken sitzen die Räuber fest, die das Auktionshaus Westphila in der Viktoriastraße überfielen. So schwer war nämlich ein gestohlener Koffer mit 235 000 Danzig-Marken, die als komplette Sammlung unverkäuflich sind. Die Täter würden sofort auffallen.

Die beiden Räuber, die am Mittwochabend den Westphila - Geschäftführer und zwei Mitarbeiter mit Pistolen bedrohten und fesselten, nahmen insgesamt Briefmarken mit einem Handelswert von rund 300.000 DM mit (wie in einem Teil der Auflage bereits berichtet). Der Katalogwert der Marken liegt - so die Westphila - fast doppelt so hoch.

Ohne Falz oder Falzspur, aber reit „verschöntem" Gummi

Der Bundesprüfer für Berlin, Hans-Georg Schlegel, muß sich in zunehmendem Umfang mit Lieferungen eines bestimmten Versandhandels befassen, der schon wegen seiner Werbung in ganzseitigen Inseraten für „Marken ungebraucht, ohne Falz, ohne Falzspur und verschöntem Gummi" wirbt. Dem eingeweihten Sammler ist aus dem Text ersichtlich, daß ihm nachgummierte Marken angeboten werden. Davor zu warnen erübrigt sich, denn wer nicht lesen kann, muß eben dafür bezahlen.

Merkwürdig sind jedoch die Texte in den Vorausrechnungen. Diese müßten spätestens die Sammler warnen. Wenn ein Sammler ausdrücklich keine nachgummierten Marken bestellt hat, erhält er trotzdem nachgum-mierte Marken, wobei für den „Originalgummi" seitens der Firma garantiert wird. Er erhält auch ein Garantie-Foto. Wenn der Sammler aber absolut postfrische Marken vom Bogen oder sogar Randstücke wünscht, gelten andere Preise. Hinzugefügt wird, daß diese „Marken auch auf Originalgummi geprüft und signiert Grabowski" am Lager sind. in anderen Rechnungen heißt es demgegenüber, daß diese Marken auch „auf Stempel geprüft und signiert Schlegel" zum Mehrpreis von pauschal 8 % des Verkaufspreises geliefert werden können.

Wenn ein Sammler eine solche Vorausrech: nung in Händen hat und dennoch den geforderten Betrag überweist, obwohl er keine nachgummierten, sondern postfrische Marken bestellt hat, ist ihm leider nicht zu helfen.
Karl-Heinz Dobbert zurückgeschickt. In der Antwort schrieb das Auktionshaus darüber hinaus, es könne im übrigen „jetzt nicht mehr überprüfen, ob das nun die Marken sind oder nicht, wobei wir Ihnen nichts unterstellen wollen". Der Sammler nahm einen Rechtsanwalt in Anspruch, der das Auktionshaus darauf hinwies, daß die obenzitierte Ziffer 4 der Auktionsbedingungen nach dem AGB-Gesetz unwirksam sei. Im übrigen verstoße die Bestimmung auch gegen § 9 AGB, da der Bieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.

Im vorliegenden Fall hatte das Auktionshaus nicht mit Sorgfalt gearbeitet. Nicht das Qualitätsmerkmal „postfrisch, Schlegel geprüft" traf zu, sondern „gefalzte" und „Lippschütz geprüfte" Marken.

Nunmehr nahm das Auktionshaus aus Kulanzgründen das Los zurück und der Sammler erhielt sein Geld.

Dieser Vorgang sollte allen Sammlern zur Warnung dienen und zie anhalten, die Versteigerungsbedingungen gründlichst zu Studieren.

Die sonderbaren Methoden eines offensichtlich ,,Großen" in der Briefmarkenbranche.

Den hier abgebildeten Viererblock " vom Deutschen Reich, Dienstmarke Nr. 126y, bot ich dem „Großhändler mit Doppelnamen" schriftlich an. Er rief spontan aus der fernen Stadt an und bot mir 10.000,- DM dafür. Ich schickte ihm die Marken an sein Feriendomizil ins Engadin. Von dem Augenblick an, wo diese in seinem Besitz waren, zeigte der Mann erst sein wahres Gesicht. Es war aus mit der vorangegangenen Freundlichkeit, aus mit den telefonischen Vereinbarungen. Er meldete sich gar nicht mehr, und von nun an mußte ich meinen Marken hinterherlaufen. Als ich den „Großhändler" endlich telefonisch erreichte, kam ein böses Erwachen für mich. Den Marken fehlten einmal fünf Zähne, und der vereinbarte Preis sei natürlich ein Witz ...

Auf meine Aufforderung hin, die Marken sofort zu retournieren, legte er einfach den Hörer auf. Was nun tun? Ich schickte einen Bekannten als „Detektiv" zu ilirn ins Hotel, urn. die Marken abholen zu lassen. Dieser wurde erst abgewiesen und dann später doch noch empfangen. Mein „Detektiv" hatte einen guten Eindruck von dem Markenhändler. Klein Wunder - auch ich halte zuerst einen guten Eindruck.

Es tue ihm leid, aber die Marken Seien bereits abgeschickt zum „zuständigen" Prüfer in Berlin (wie sich später herausstelite, waren die Marken zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz des Händlers). Der Prüfer erhielt die Marken erst eine Woche später vorgelegt. Von der Sekretärin des Prüfers erhielt ich dann die Auskunft, daß die Marken doch leider diverse arge Mängel hätten, was sehr

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Arge Danzig, Rundschreiben 115, 28.6.1982, Seite 617.


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Added: 09/12/2015
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