ARGE DANZIG E.V. - - Literaturbeilage 999
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh
Wolfgang Tscharntke, Tiemannstraße 29 D-49084 Osnabrück, den 15. März 2001
Anton Auffenberg, Zedernweg 121 D-53757 Sankt Augustin
Danziger Nachfrankierungen
Jeder von uns hat wohl schon einmal Bekanntschaft gemacht mit „blauen" Briefen. Es sind nicht die aus der Schulzeit oder vom Gericht gemeint, sondern die mit der nicht zu übersehenden großen blauen Zahl Diesen Betrag musste man bei Annahme dann bezahlen, wenn der Absender "weltentrückt" (oder bewusst) zu wenig oder gar kein Porto verklebt hatte.
Diese Nachgebühr ging natürlich dem Land, aus dem der Beleg kam, verloren. Deshalb war man immer bestrebt, Frankierungsunzulänglichkeiten zu entdecken. Bemerkte man dieses Manko aber erst unterwegs auf dem Beförderungsweg oder gar erst im Ankunftsland, gab es nur die Möglichkeit der Nacherhebung.
Anders sieht es aus, wenn man noch bei der Abgangspostanstalt oder bei einer Kontrollinstanz bemerkte, dass der Absender nicht oder nur unzureichend frankierte hatte. War der Absender zu ermitteln, gab man im Regelfall die Einlieferung zur Nachfrankierung zurück. Fehlte ein Absender, blieb nur das oben beschriebene Verfahren. Zwar hätte eine Nachportoerhebung bei Belegen, die im Freistaat verblieben, auch die Portokasse Danzigs bereichert, aber der Aufwand wäre wohl doch erheblich größer gewesen. Dennoch wäre es interessant zu erfahren, ob es auch Nachfrankierungen von Sendungen innerhalb des Freistaates gegeben hat.
Ein Sonderfall war nun gegeben, wenn aus dem Beleg zu erkennen war, dass der Absender eine be-sonders dringende Beförderung wünschte. Dies konnte man zumindest bei Eilsendungen, aber auch bei Luftpostbriefen, annehmen. Dann wurde, um Verzögerungen zu vermeiden, beim Postamt nachfrankiert und die fehlende Gebühr beim Absender eingezogen.
Dieses Verfahren wurde insbesondere bei eiligen Auslandsbriefen beim Postamt Danzig 5 angewendet. Erinnern wir uns: Die Auslandspost ging allesamt über das Postamt Danzig 5. Dort wurde nochmals alles kontrolliert — zumindest stichprobenhaft.
Wenn festgestellt wurde, dass nicht oder nur unzureichend frankiert war, wurde der eingelieferte Beleg nachfrankiert. Das Annahmepostamt wurde hierüber benachrichtigt und gebeten, den Nachfran-kierungsbetrag einzuziehen. Dieses benachrichtigte den Einsender mit einer Mitteilung, auf der das Fehlporto in Portomarken aufgeklebt war und zog den Betrag vom Absender ein.
Da sich Formulare und Handhabung im Laufe der Jahre etwas verändert haben, sollen hier verschiedene Belege gezeigt werden.
Zunächst werden einige Belege abgebildet, die nachfrankiert worden sind:
Der Brief der Abbildung 1 (siehe folgende Seite) stammt vom 22.1.1924. Für die Eilzustellung ins Ausland hätte das Porto 1,20 Gulden (Brief 0,40 plus Eilzustellung 0,80 Gulden) betragen müssen. Der Brief war aber nur mit 1 Gulden frankiert. Die fehlenden Marken im Wert von 0,20 Gulden wurden beim Postamt Danzig 5 nachgeklebt.
Zum Brief der Abbildung 2 (ebenfalls nächste Sei-te): Hier wird ein Politikum deutlich: Die Briefge-bühr nach Deutschland betrug zwar 15 Pfennig, die auch verklebt waren. Das Saarland war aber 1925 nicht Deutschland, sondern an Frankreich abgetreten und somit Ausland. Die Gebühr dorthin betrug aber 35 Pfennig. Die fehlenden 20 Pfennig wurden, eben-falls in Danzig 5, nachgeklebt.
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Rundschreiben 191, Literaturbeilage 999, Wolfgang Tscharntke; Anton Auffenberg, 15. März 2001, Seite 1.
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Added: 24/11/2015
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