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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 190 - 1. Quartal 2001 » Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig

Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig - Teil 2

Amtsblatt Nr. 29/1929 vom 8. Oktober 1929 - Verfügung Nr. 216
Außerkurssetzung der 15 P-Marke grau --> Mi.-Nr. 195
Die 15 P-Marke grau wird mit Ablauf des 31. Oktober 1929 außer Kurs gesetzt und darf vom I. November ab zum Freimachen von Postsendungen nicht mehr benutzt werden. Die in den Händen des Publikums befindlichen Marken können von 15. bis 31. Oktober in kleinen Mengen bei der Oberpostkasse gegen in Kurs befindliche Marken - nicht gegen bar - umgetauscht werden.
Dem Publikum ist durch Schalteraushang - anliegende gedruckte Bekanntmachung - vom 15. Oktober ab von der Außerkurssetzung Kenntnis zu geben. Der Schalteraushang ist am 1. November zu entfernen.

Amtsblatt Nr. 31/1930 vom 7. November 1930 - Verfügung Nr. 258
Erinnerungsmarken aus Anlaß des 10jährigen Bestehens der Freien Stadt Danzig --> Mi.-Nr. 220-230
Aus Anlaß des 10jährigen Bestehens der Freien Stadt Danzig soll am 15. November eine Reihe Erinnerungsmarken zur Ausgabe gelangen. Als solche werden von den z.Zt. im Umlauf befindlichen Wertzeichen die Werte von 5 P bis I G mit folgendem Aufdruck versehen:

1920
15. November
1930
Die Farbe des Aufdrucks ist schwarz bei den Werten zu 5, 15, 20. 25, 30, 50 und 75 P, violett bei den 10-P-Marken, hellrot bei den 35-P-Marken und rosa bei der 40-P- und 1-G-Marke.
Die Erinnerungsmarken sollen bis auf weiteres zum Freimachen von Postsendungen auch nach dem Ausland gültig sein. Sie sind nur auf Wunsch zu verkaufen. Zum Freimachen von Postsendungen durch die Schalterbeamten sind die Marken nur auf Wunsch des Auflieferers zu verwenden. Durch Schalteraushang und sonst in geeigneter Weise ist auf die Erinnerungsausgabe hinzuweisen. Ein Umtausch findet nicht statt. ...
Etwaige Nachbestellungen haben rechtzeitig zu erfolgen.

Amtsblatt Nr. 21/1932 vom 4. Juli 1932 - Verfügung Nr. 158
Wertzeichen aus Anlaß der Internationalen Luftpost-Ausstellung --> Mi.-Nr. 231-235
Aus Anlaß der Internationalen Luftpost-Ausstellung (Luposta Danzig 1932) vom 23.-31. Juli in Danzig soll eine Serie Ausstellungsmarken zu 10, 15, 20, 25 und 30 P zur Ausgabe gelangen. Die Serie wird mit einem Zuschlag von 1 Gulden - also zum Preise von 2 Gulden - an das Publikum verkauft werden. Der Ertrag des Zuschlags ist nach Deckung der Unkosten für Wohlfahrtszwecke bestimmt. Die Wertzeichen gelten mit ihrem Nennwert von 10, 15, 20, 25 und 30 P zum Freimachen von Postsendungen auch nach Deutschland und dem übrigen Ausland.
Unter Abänderung der alten Wertbezeichnung sind folgende Werte hergestellt worden:
10 P auf 1 G (erste Ausgabe)
15 P auf 2 G (erste Ausgabe)
20 P auf 3 G
25 P auf 5 G
30 P auf 10 G

Die Marken tragen außer der Wertbezeichnung den Aufdruck „Luftpost-Ausstellung 1932". Der Aufdruck ist jeweils in der Farbe des Rahmens gehalten.
Mit dem Verkauf, der nur satzweisd zu erfolgen hat, ist am 11. Juli zu beginnen.

Amtsblatt Nr. 12/1933 vom 28. April 1933 - Verfügung Nr. 76
Postwertzeichen zu 7 P --> Mi.-Nr. 236
Aus Anlaß der mit Wirkung vom 1. Mai ab eintretenden Änderung der Gebühren für Drucksachen. Warenproben, Ge-schäftspapiere und Mischsendungen nach dem Ausland (außer Deutschland, Österreich und Polen) - vergl. Amtsbl Vf Nr. 68/1933, Seite 25 - werden demnächst Postwertzeichen zu 7 P, Farbe seidengrün hell, im Muster der bisherigen Pfennigwerte ausgegeben. Mit dem Verkauf der Marken ist sogleich zu beginnen.

Amtsblatt Nr. 1/1934 vom 15. Januar 1934 - Verfügung Nr. 4
Wohlfah rtswertzeichen --> Mi.-N r. 237-239
Zugunsten des Winterhilfswerks gelangen demnächst Wohlfahrtsmarken zu 5, 10 und 15 P zur Ausgabe, die mit einem Zuschlag von je 5 P verkauft werden sollen. Der Verkaufspreis beträgt mithin 10, 15 und 20 P. Diese Wohlfahrtsmarken sind dadurch geschaffen worden, daß die z.Zt. geltenden Wertzeichen zu 5, 10 und 15 P mit dem Aufdruck in schwarzer Farbe

5
W. H .W.
versehen worden sind. Der Verkauf der geltenden Marken zu 5, 10 und 15 P ohne Aufdruck wird hierdurch nicht berührt. Die Wertzeichen sind für den inneren Danziger Verkehr und für den Verkehr nach dem Ausland zugelassen. Mit dem Vertrieb ist sogleich nach Eingang der Marken zu beginnen.

 

Rundschreiben 190, Literaturbeilage 995B, 1. Dezember 2000, Seite 22.


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Added: 23/11/2015
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