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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben Nr. 267 » Zur Erinnerung an den Königlich preußischen Ober-Postdirektor Ch.F.G.B. Wernich

Als im Jahre 1810 zwischen der Krone Preußen und dem Freistaat Danzig eine Post­konvention zu Stande kam, wurde Wernich zum preußischen Ober-Postkommissarius, im Jahre 1811 aber zum Ober-Postdirektor, ernannt.

Die Zeit von 1810 bis 1813 war für Wernich in seiner amtlichen Stellung sehr schwierig. Wie in allen von Franzosen besetzten Orten war die Post unter militärische Kontrolle gesetzt worden. Das Briefgeheimnis wurde nicht geachtet, an die Benutzung der Post wurden von den französischen Behörden die weitreichendsten Ansprüche gestellt. Alle von den Gewalt­habern für die Post zu gewährenden Leistungen mußten mit schweren Geldopfern erkauft werden. Es fehlte nicht an Reibungen mit den französischen Behörden, wie mit der Verwaltung des Frei­staates Danzig. Die persönliche Gewandtheit Wernich’s wußte überall das Günstigste zu erzielen, sein Wesen hatte dem Gouverneur Rapp gefallen und er wurde in dessen Umgang erzogen. Diese privaten Beziehungen waren natürlich auch von vorteilhafter Einwirkung auf die amtlichen Verhältnisse. Zudem gab es in Danzig noch eine zahlreiche preußisch gesinn-te Partei, welche ihre Sympathien wohl verbergen mußte, aber doch zur Unterstützung der preußischen Postbehörde beitrug.

Anders wurden die Verhältnisse, als mit Beginn des Jahres 1813 die Belagerung der Fes-tung durch Russen und Preußen begann. Der Verdacht eines heimlichen Einverständnisses mit den Belagerern wurde gegen Wernich und die anderen Personen der Postverwaltung rege. Die Denunziationen angeblicher preußischer Spione häuften sich und führten sogar zu der Hinrichtung eines der Beschuldigten.

 Der Gönner Wernichs, General Rapp, war im Jahre 1812 zu einem Kommando bei der nach Rußland ziehenden französischen Armee berufen worden, an seine Stelle war ein weniger zugänglicher Gouverneur getreten. Schmähungen und Drohungen gegen das preußische Postpersonal wiederholten sich fortwährend. Hierzu kam der bittere Mangel, welchen die Beamten bei der Teuerung der Lebensmittel in der belagerten Stadt doppelt empfanden, da jede Gehaltszahlung aufgehört hatte.

 Nachdem jede amtliche Tätigkeit eingestellt werden mußte, entschloß sich Wernich, mit dem Personal des Ober-Postamtes Danzig zu verlassen. Am 24. Mai 3 Uhr Nacht verließen die preußischen Beamten mit ihren Familien in drei Oderkähnen die belagerte Stadt. Wernich gelangte alsbald zu neuer Tätigkeit, indem er die Einrichtung des Feldpostdienstes bei den russischen und preußischen Belagerungstruppen übernahm. Inzwischen wurden die Mobi­lien Wernichs, welche er in Danzig zurückgelassen hatte, bei einem großen Speicher­brand ein Raub des Feuers.

 Am 2.1.1814 zog Wernich mit den Siegern in Danzig ein, und übernahm seine frühere Tätigkeit wieder, die er bis zum Tode versah. Äußere Orden zierten seine Brust. Bei der Huldigung im Jahre 1840 wurde der pflichtbewußte Beamte mit dem Titel „Geheimer Hofrath“ ausge­zeichnet.

 Nach dem Kriege wuchs mit dem Umfang des Verkehrs auch die Bedeutung der amtlichen Stellung Wernichs. Wiederholt wurde er mit besonderen Aufträgen betraut, deren Inhalt die Regelung der Beziehungen zu ausländischen Postverwaltungen (namentlich Rußlands) war.

 Die amtliche Tätigkeit Wernichs in Danzig war stets von dem Bestreben beseelt, das Interesse des Dienstes mit den Rücksichten für seine Mitbürger zu vereinigen. Die allgemeine Ver­ehrung, welcher sich Wernich erfreute, zeigte, wie man jenen humanen Grundsätze zu wür­di­gen wußte. Neben seiner amtlichen Wirksamkeit verwertete Wernich seine Kräfte auch weiter im öffentlichen Interesse, namentlich für die Gemeinde seines Wohnortes, und im engeren Kreise seiner Familie, bis im Jahre 1845 der Tod seiner segensreichen Wirksamkeit ein Ziel setzte.



Arge Danzig, Rundschreiben 267, 2. Quartal 2020, Seite 3487.


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Added: 03/09/2020
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