Lochung als Sicherungsentwertung
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de
In der Verfügung der Oberpostdirektion (OPD) Danzig vom 18.10.1920 wurde u. a. festgelegt:
„Um die Marken für Sammlerzwecke unbrauchbar zu machen, sind die Freimarken im Einzelwert von 1 Mark und darüber nach dem Aufkleben auf die Paketkarte zu durchlochen (Locher für ausgezahlte Postanweisungen) … Die durchlochten Freimarken sind in gewöhnlicher Weise mit dem Aufgabestempel zu bedrucken.“
Die nachfolgend abgebildete Paketkarte mit Vorder- und Rückseite zeigt, dass nicht immer nach Vorschrift gehandelt wurde.
Marke vor dem Aufkleben gelocht (normaler Locher 5,5 mm).
1 Marke vor und 2 Marken nach dem Aufkleben gelocht
(Locher für ausgezahlte Paketanweisungen 3,5 mm).
Im HPA Danzig 1 erfolgte das Lochen von Paketkarten vom 5.11.1920 bis 9.5.1922.
Arge Danzig, Rundschreiben 268, 3. Quartal 2020, Seite 3550
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Added: 25/11/2020
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