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Trotz dieser Maßnahmen wurden weiterhin soviele Beschwerden erhoben, dass im
September 1927 (vgl. Amtsblatt Nr. 24, Verf. Nr. 194) die PTV verfügte, dass nur
Angestellte mit ordentlicher Handschrift mit der Aufgabe betraut werden können, und dass
ihre Arbeit überprüft werden sollte. Wurde kein geeigneter Sachbearbeiter beschäftigt, so
wurde den Empfängern von Telegrammen die Übermittlung auf einem gewöhnlichen
Telegrammformular mit der Verpflichtung zugesandt, sie später wieder ordnungsgemäß
auf der Grußtelegrammkarte zu senden.

Ab 15. Juli 1927 wurde ein Versuchsdienst eingeführt, bei dem Lx-Telegramme an
entsprechend ausgerüstete deutsche und Danziger Schiffe auf See übertragen werden
konnten.
1929 berichtete der PTV, dass der Lx-Telegrammdienst aufgrund anhaltender Probleme
nicht populär sei. Dennoch wurden Anstrengungen unternommen, um den Dienst zu
fördern, einschließlich der Ausweitung der Austauschvereinbarungen auf eine Reihe
anderer Länder, unter anderem 1932 mit Polen und 1936 mit Großbritannien.
Am 1. April 1931 wurde ein neuer, optionaler Typ des Lx-Telegrammformulars mit der
Bezeichnung C 187 Lx 2 im großen Hochformat (Nennmaße 210x297 mm, gefaltet)
eingeführt, wobei die Vorderseite nun ganz der bildlichen Gestaltung gewidmet war und
die Innenseiten für die Adresse und den Inhalt. Das bisherige Telegrammformular Lx 1
blieb weiterhin im Einsatz. Die PTV nahm die Ankündigung des neuen Telegrammtyps
(1931 Amtsblatt Nr. 5, Verf. Nr. 44) zum Anlass, Postämter und Agenturen darauf
hinzuweisen, dass die Telegramme in einwandfreiem Zustand zu halten seien und nur
beaufsichtigte Postbeamte mit sauberer Handschrift mit der Abfassung des Inhalts betraut
werden sollen.
Mit der Einführung des neuen, großformatigen Telegrammformulars wurde auch ein
großer, fensterloser Umschlag eingeführt (für Bestellzwecke bezeichnet, aber nicht auf
dem Umschlag selbst aufgedruckt: C 219 Lx). Gleichzeitig wurde beschlossen, den
Fensterumschlag für das kleinere, querformatige Lx 1-Telegramm auslaufen zu lassen und
für beide den größeren Umschlag zu verwenden.
Absender von Telegrammen im Dienst der Freien Stadt konnten angeben, welche der
beiden Formen für die Zustellung verwendet werden sollte, indem sie bei der
telegrafischen Übermittlung vor der Adresse des Empfängers die Bezeichnung \"Lx 1\" oder
\"Lx 2\" hinzufügen ließen. Übrigens konnten die Absender von Telegrammen nach
Deutschland seit 1929 durch den Zusatz \'Lx 1\' bis \'Lx 6\' (mit vielen weiteren, die noch
folgen sollten) auf die gleiche Weise festlegen, welche der viel größeren Auswahl an LxTelegrammen zugestellt werden sollte. Ein Empfänger eines Free City ServiceTelegramms, das nicht als Luxus-Telegramm übermittelt wurde, konnte über sein örtliches
Telegrafenamt veranlassen, dass ein ankommendes gewöhnliches Telegramm auf diese
Weise auf eine der beiden Ausführungen aufgewertet wurde, um bei der Zustellung
bezahlt zu werden. Das größere Format-Telegramm wurde zum gleichen Preis wie das
kleinere berechnet. Bei aus dem Ausland eintreffenden Lx-Telegrammen sollte der
Empfangsbeamte des Telegraphenamtes eine entsprechende Auswahl treffen und dabei
berücksichtigen, dass Lx 2 eher für freudige Anlässe geeignet war. Die Postämter
erhielten neue Aushänge, die den Dienst ankündigten und die alten Aushänge ersetzten.

Literaturbeilage 834, Seite 2


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Added: 12/08/2023
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