Peschls neue PO basierte in weitem Umfang auf den Regeln der früheren
Gemeinschaftsprüfstelle. Ein kurzer Blick zurück: Der Begriff „Bedarfsbrief“ war in den ersten
Jahren nach Gründung des Infla-Vereins auf Geschäfts- und Bankbriefe beschränkt gewesen.
Man wollte bei der Erforschung der Grundlagen zur Fälschungsbekämpfung jeden
Sammlereinfluss ausschließen. Diese anfängliche Extremposition hatte man dann nach
langen Diskussionen geräumt, auch aus Rücksicht auf das Sammelgebiet.
Echt gelaufene Briefe, die innerhalb einer gewissen Toleranzbreite portogerecht freigemacht
waren, erhielten direkt neben der Frankatur die Monogramme dreier Prüfer. Zusätzlich setzte
der Prüfstellenleiter Kobold auf der Rückseite noch den Zierstempel „Einwandfrei“ / Infla
Berlin, der das Infla-Prüfergebnis „einwandfreier Bedarfsbrief“ deutlich dokumentierte. Peschls
Änderung in der PO: An die Stelle dreier Monogramme trat das Namenszeichen eines Prüfers.
Beibehalten wurden jedoch die Signierung neben der Frankatur. Die „Dreimannprüfung“ blieb
für komplizierte Fälle.
Der Begriff „Sammlerbrief“ war nach Peschls Formulierung „eng auszulegen“. Man verstand
darunter, wie auch heute noch, z. B. überfrankierte Belege, die von Händlern oder Sammlern
zur Beschaffung von gestempelten Marken angefertigt wurden. Solche Belege blieben ohne
Zierstempel. Im Hinblick darauf, dass man sie später häufig in Briefstücke zerteilte, ging
Peschl dazu über, die zeitgerecht gestempelten Marken rückseitig, d. h. auch von der
Briefinnenseite her, mit einem Prüfzeichen für Stempelechtheit oder – bei guten Stücken – mit
dem Namenszeichen zu versehen. Diese Praxis hat sich bis heute erhalten.
Mehrere Jahre lang hatten die Danzig-Prüfaufträge noch über die Berliner INFLA-Prüfstelle
unter Dr. Gerhard Düntsch zu laufen. Erst 1964, also nach zehnjähriger „Probezeit“, erhielt
Schüler von Peschl mit dem Zierstempel ein eigenes Prüfzeichen speziell für Briefe. Diese
Tatsache war den Aufzeichnungen Peschls zu entnehmen, nicht aber der Grund für die
Verzögerung.
Aus der Phase zwischen 1954 und 1964 stammt die nachfolgende Mehrfachfrankatur der MiNr. 127 Y. Die Prüfung ist ein echtes Gemeinschaftswerk: Den portogerechten postalischen
Gebrauch bestätigte Schüler mit seinem Namenszeichen unterhalb der Marken, den
Zierstempel für Bedarfsbelege auf der Rückseite setzte Dr. Düntsch.
Die INFLA-Prüfordnung verlangte für eine ordnungsgemäße Belegprüfung eben beide
Zeichen, das Namenszeichen in der Nähe der Frankatur und rückseitig das Signum
„Einwandfrei“ / Infla Berlin. Der Zierstempel, dessen Position auf der Rückseite zunächst nicht
festgelegt war, wurde meistens rechts unten gesetzt; erst in der INFLA-PO von 1985 (s. unten)
wird diese Position festgeschrieben. Interessant ist, dass der Eintritt der INFLA-Prüfer in den
1958 gegründeten Bund der philatelistischen Prüfer e.V. (BPP) zunächst keinerlei
Auswirkungen auf ihr Signierverhalten hatte.
Literaturbeilage 242, Seite 3
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Added: 13/08/2023
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