Dass selbst die 1973 im BPP verfügte Vereinheitlichung der Namenzeichen diese
Signierpraxis nicht beeinflusst hat, zeigt der folgende Beleg.
Die Einzelfrankatur der Mi-Nr. 6 ist von G. Schüler zwischen 1973 und 1977 geprüft worden.
Mittlerweile besaß er ja einen eigenen Zierstempel, den er auf diesem Brief links unten
abschlug. (Einfaches Unterscheidungsmerkmal der Zeichen von Schüler und Kniep ist die
Anzahl der Punkte in der Mitte der waagrechten Linien.) Die zeitliche Eingrenzung der Prüfung
erschließt sich aus dem Namenszeichen „SCHÜLER BPP“.
Nach langer Diskussion im BPP – die INFLA-Prüfer wollten ihre individuell gestalteten
Namenszeichen nur mit dem Zusatz „BPP“ versehen lassen – hatte Präsident Dr. Arno Debo
ein Machtwort gesprochen: Ab 1973 erhielten alle Prüfer einheitlich gestaltete
Namenszeichen, die auch mit schwarzer Stempelfarbe abzuschlagen waren. Die INFLA-Prüfer
setzten das Namenszeichen weiterhin neben die Frankatur.
Schüler hatte sein neues Zeichen aber nur kurz im Einsatz: Nach einer Information aus dem
BPP-Archiv benötigte er bereits 1977 Ersatz. Sein zweites Zeichen unterscheidet sich deutlich
erkennbar vom ersten (s. INFLA-Band 62, S. 249). Seine Prüftätigkeit währte 27 Jahre. In
dieser Zeitspanne hatte sich an den Regeln der Prüfzeichensetzung bei Bedarfsbelegen nichts
Grundsätzliches geändert. Der nachstehende Passus aus der Prüfordnung vom März 1982
(INFLA-Archiv) mag zum Vergleich mit obigem Zitat aus der PO von 1953 dienen.
Literaturbeilage 242, Seite 4
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Added: 13/08/2023
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