Alfred Clement schreibt in seinem „Handbuch der Militärluftpost“:
„Kurz vor dem Fall der Festung Danzig wurde den Angehörigen der dort liegenden Truppen
anscheinend Gelegenheit gegeben, noch einen Brief zu schreiben, der mit einem Flugzeug ins
Reichsgebiet befördert werden sollte. Der Umschlag war mit einer 12-Pf-Marke zu frankieren, die
in diesem Fall den Charakter einer Zulassungsmarke hatte.
Zur Entwertung der Marke wurde der Stempel des Postamts am Flughafen von Danzig
verwendet. Da kaum ein Soldat eine 12-Pf-Marke zur Verfügung hatte, wurde der Betrag bar
eingezogen und die Marke von einer Dienststelle aufgeklebt. Ein bekanntes Stück trägt den
Stempel 7.3.45; weitere Einzelheiten sind unbekannt.“
Nach Klaus Böhms Meinung müssen die Danziger Flugbelege folgende Merkmale aufweisen, um
sie als „Notflugpost“ einzustufen:
1) Der Beförderungszeitraum muß ab Ende Februar bis spätestens 24. März 1945 liegen.
2) Absenderangabe mit Feldpostnummer und /oder Truppendienstsiegel
3) Der Beleg muß frankiert sein, üblicherweise mit Hitlermarken; nicht aber mit
Zulassungsmarken.
4) Der Beleg muß das Wort „Luftfeldpost“ farbig unterstrichen tragen (analog: Luftpost,
Flugpost).
Diese Merkmale erfüllt der folgende Beleg nur teilweise, da er privater Natur ist.
Postkarte vom 20. März 1945 um 13 Uhr nach Kiel-Wellingdorf
mit Sonderstempel DANZIG b / 500 JAHRE / KRANTOR.
Dieser Stempel war nur bis zum 21.3.45 in Gebrauch.
Ex Sammlung Marczinke
Eine Flugbeförderung ist nicht mehr möglich, da der letzte Flug von Danzig am 18. März 1945 um
3:40 morgens nach Berlin abgeht. Am 21.3. steht die Rote Armee schon bei Zoppot, rückt dort
am 24.3.1945 ein und am 26.3. in die nördlichen Außenbezirke Danzigs. Scharen der Zivilbevölkerung fliehen und suchen über Westlich-Neufähr und Bohnsack die Nehrung zu erreichen. Am
28.3. wird noch die Westerplatte gehalten, doch am 30. März 1945 wird Danzig von den
sowjetischen Truppen eingenommen.
Rundschreiben RS 287, Seite 4288
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Added: 26/03/2025
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