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Ergänzung zum Titelartikel des RS 239:
"Der interessante Beleg" vom 20.10.1923
[Thomas Metz, Tel. 06252-5569, eMail KHTh.Metz At t-online.de}
Der auf der Titelseite des RS 239 besprochene Beleg von Bernd Harder ist nicht nur wegen der Mitverwendung einer MiNr. 180 F I bemerkenswert (lt.
W. März soll es ca. 10 Belege dieser Art geben). Ich möchte auf den blau durchgestrichenen LP-Aufkleber hinweisen.
Da alle Belege mit MiNr. 177–180 vom 20.10.1923 mit Uhrzeit 9–10 V zumindest Danzig – Berlin geflogen wurden, bringt der o. g. den Nachweis, dass auch 2 – 3 N noch keine Information vorlag, daß am 22.10.1923 vormittags kein Flug nach Berlin stattfinden würde. (Der 21.10.1923 ist ein Sonntag, an dem lt. G. Otto nicht geflogen wurde.)
Wenn man annimmt, dass diese Information bei der Post im Laufe des 21.10.23 nachmittags publik wurde, ging man zu Recht her und entwertete die bisher angenommenen Belege mit aufgeklebtem LP–Zettel mittels Blaustift - wie diesen aus der Sammlung Bernd Harder.
Es ergibt sich die Frage:
Gibt es Belege mit späteren Uhrzeiten vom 20.10.23 – nämlich 3-4 N; 4-5 N usw.?
Im RS 232, S. 2195/6, berichtete ich von einem Beleg, der am 21.10.1923 8-9 V nach Zürich/ Schweiz aufgeliefert wurde. Es muss wohl zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt gewesen sein, dass Danzig–Berlin am 22.10.1923 nicht beflogen werden würde; jedoch, dass zumindest die Auslandsstrecke München–Zürich–Genf bis 31.10.1923 betrieben wurde – sonst hätte man wohl bei meinem Beleg den LP–Aufkleber auch mit Blaustift entwertet. Daher ist es logisch, daß zumindest für Auslandsflugpost in die Schweiz die ovalen LP–Stempel in Danzig 1 bzw. 5 weiterhin verwendet wurden.
Wer verfügt über einen weiteren solchen LP–Beleg in die Schweiz?
Also sind unter diesem Aspekt gesehen durchaus INFLA-echte Abschläge dieser Stempel bis 31.10.1923 möglich – nur der Nachweis ist extrem schwierig.
Über ergänzende Kopien würde ich mich freuen!
Zur Information
Theo Henn, Tel. 030-50019533, eMail: theo.henn At t-online.de
Da es bei den Festlegungen zu Nachnahmegebühren von Danzig nach Deutschland ab 1.11.1923 (Postgebührenheft, Seite 14) Unstimmigkeiten gab, gebe ich den Originaltext bekannt.
Amtsblatt Nr. 48, Seite 293:
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6. Postnachnahmen (Höchstbetrag 1000 Danziger Gulden):
a) Vorzeigegebühr für Nachnahme 20 Danziger Pf.
b) Einziehungsgebühr für Nachnahmen - wird erst bei der Bestimmungspostanstalt von dem eingezogenen Betrag abgezogen - für jede angefangenen 50 Danziger Gulden 5 Danziger Pf.
Der Ausdruck "Postnachnahme" wird auch für die Nachnahmesendung und den Nachnahmebetrag gebraucht.
Arge Danzig, Rundschreiben 240, Seite 2481.
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Added: 28/06/2013
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