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Die Farben der Danziger Marken und die Vorschriften des UPU
Giles du Boulay, giles.duboulay@btinternet.com
Durch Artikel VI der Durchführungsbestimmungen des Weltpostvertrags von Washington,
1897, wurde die Verwendung von Standardfarben für die normalen Briefmarken, die für
internationale Postsendungen zu verwenden sind, verbindlich vorgeschrieben (nach einer
Periode freiwilliger Konformität seit dem Pariser Abkommen von 1878).
Obwohl die Farbkodierung in Paris 1878 diskutiert worden war, wurde sie nicht in den
Vertrag aufgenommen, sondern auf eine Liste künftiger Themen gesetzt, die später
behandelt werden sollten. Das Internationale Büro des Weltpostvereins organisierte bald
darauf eine Fragebogenaktion mit anschließender Abstimmung. Die daraufhin gewählte
Farbkodierung wurde am 8. Februar 1879, acht Monate nach Abschluss des Kongresses, in
einem UPU-Circulaire bekannt gegeben. Sie wurde erst in das Washingtoner Übereinkommen von 1897 aufgenommen, nachdem die Mehrheit der Mitglieder, die sich an die
Kodierung hielten, die wichtigsten Handelsmächte wegen ihrer Nichteinhaltung gerügt hatte.
Diese Farbkodierung basierte auf dem Geldwert - blau 25 Centimes, rot 10 Centimes, grün 5
Centimes - und nicht auf der Klasse der Dienstleistung. Diese Werte waren zufällig die
Basistarife für Briefe, Postkarten und Drucksachen, aber es ist zu beachten, dass die Tarife
eines Landes aus dem einen oder anderen Grund von den Basistarifen abweichen konnten.
Diese Definition der Farbkodierung änderte sich 1920 in Madrid, als die Farbe mit einer
bestimmten Dienstklasse verbunden wurde.

MiNrn. 98, 97 und 94
Die Aufnahme der Freien Stadt Danzig in den Weltpostverein (UPU) erfolgte am 1. Oktober
1921, als die Bestimmungen des Madrider Weltpostvertrags von 1920 in Kraft traten. Die
Farben, denen die Briefmarken der Freien Stadt Danzig entsprechen mussten, waren
dunkelblau für einen einfachen Auslandsbrief, rot für eine Auslandspostkarte und grün für die
erste Gewichtseinheit anderer postalischer Gegenstände (zumeist Druckerzeugnisse).
Nun mussten alle Briefmarken-Neuausgabe Werte enthalten, die den international
anerkannten Farben für die drei vorgeschriebenen internationalen Grundtarife entsprachen.
Die erste Gelegenheit dazu bot sich am 1. Februar 1922, als einige Ergänzungswerte des
von der Buchdruckerei Sauer gedruckten Satzes Kleines Staatswappen im Achteck
herausgegeben wurden. Einen Monat zuvor, am 1. Januar 1922, war das Auslandsporto auf
4 Mark für einen Brief, 2,40 Mark für eine Postkarte und 80 Pfennig für eine Drucksache
erhöht worden. Die drei erforderlichen Werte waren alle in diesem Ergänzungssatz enthalten.
Die Farben der 4 Mark-Marke und der 80 Pfennig-Marke waren regelgerecht, aber die 2,40
Mark-Marke, die braun und rot war, entsprach nicht den UPU-Bestimmungen.
Als die Inflation Fahrt aufnahm, war es aber nicht mehr möglich, mit der Ausgabe von
Briefmarkenwerten in den richtigen Farben Schritt zu halten.

Rundschreiben 284, Seite 4168


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Added: 24/08/2024
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