Aufdruck- und Stempelfragen
Stempelmanipulationen in der Guldenzeit
[Markward Gnauck, Tel. 040-29810729, E-Mail:markward-geesthacht@t-online.de]
Naturgemäß ist die Aufmerksamkeit des Danzigsammlers, ob ein Stempel als zeitgerecht einzustufen ist, vorwiegend auf die Inflationszeit fokussiert. Ich möchte im Folgenden ein paar Beispiele anführen, die zeigen sollen, dass es auch in der Guldenzeit zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
*- MiNr. 207 auf Unterlage mit dem Stempel DANZIG * 5 l vom 14.01.1924
Ein Blick in den Wolffkatalog Band 1 verrät uns, das es sich um den Zustand Wo 070.E handelt. Der Zeitraum für diesen temporären Zustand ist vom 27.11.1931 bis 09.03.1934 angegeben. Da die MiNr. 207 nur bis 09.01.1925 gültig war, handelt es sich um eine eindeutige Rückdatierung. Ein Drehfehler beim Einstellen des Datums scheidet in diesem Fall aufgrund der kennzeichnenden Lücken aus.
Im folgenden Fall wird es etwas komplizierter, und ich möchte die theoretischen Möglichkeiten, das zu Sehende plausibel zu machen, auch anführen.
*- MiNr. P34 und P35 auf Unterlagen mit dem Stempel DANZIG * 1 n vom 27.03.1924
Eine erste Betrachtung ergab, dass es sich um den Zustand Wo 073.C handeln muss. Für diesen temporären Zustand gibt der Wolffkatalog Band 1 den Zeitraum vom 28.11.1927 - 31.01.1929 an.
Hier passt nun scheinbar gar nichts mehr. Denn bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Lücke im unteren Sehnenbogen 7 mm beträgt und schon direkt am Sehnenbogenansatz beginnt, während beim Wo 73.C noch ein kleiner Reststummel über den Ansatz hinausragt. Die Beschädigung des Stempels ist also weiter fortgeschritten, was aber auch bedeutet, dass die im Bild zu sehende Rückdatierung jenseits des 31.01.1929 erfolgt sein muß.
Arge Danzig, Rundschreiben 241, Seite 2507.
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Added: 15/10/2013
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