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Die Danziger Flaggen
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, E-Mail: martin.jenrich@web.de]
Ursprung der Danziger Flagge ist die Hanseflagge aus dem 14. Jahrhundert. Sie zeigte bereits die zwei weißen Tatzenkreuze auf rotem Grund. Das Tatzenkreuz, auch Templer- und Kanonenkreuz genannt, ist ein Kreuz mit sich verbreiternden Balkenenden. 1457 wurde ihr eine goldene Krone hinzugefügt.
Über die Flagge der Freien Stadt Danzigs bestimmte Artikel 2, Abs. II, der Verfassung:
Die Staats- und Handelsflagge zeigt auf rotem Tuch im ersten Drittel, von der Flaggenstange an gerechnet, parallel zu dieser zwei weiße Kreuze übereinander und darüber eine gelbe Krone.
Dieses Hoheitszeichen war von ehrwürdigem Alter. Es lässt sich bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Das Danziger Kontingent in der Schlacht von Tannenberg hat 1410 diese Flagge geführt, in der aber die Krone noch fehlte. Diese wurde in die Flagge aufgenommen, nachdem sie 1457 in das Stadtwappen kam. Die ältesten Abbildungen der Danziger Flagge nach Hinzufügung der Krone boten zwei Gemälde des Artushofes aus dem 15. Jahrhundert, nämlich eine Darstellung der Belagerung der Marienburg und das Bild „Das Schiff der Kirche“.
Die 1920 geschaffene „Freie Stadt Danzig“ nahm die alte Form wieder auf, so dass diese Flagge zu den ältesten Flaggen Europas gehörte.
Die vom Senat am 18.3.1922 erlassene Flaggenordnung bestimmte außer der Staats- und Handelsflagge noch die Flaggen für staatliche Dienstfahrzeuge (Stander) sowie für die Post und den Lotsendienst. Später kamen die Polizei- und Zollwimpel sowie die Standarte des Senats hinzu.
Arge Danzig, Rundschreiben 242, Seite 2532.
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Added: 02/06/2014
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