>> "Echt". "Falsch". "Gefälligkeit" bei Inflationsmarken ?
Hierzu noch folgendes:
Herr Hochkeppeler schrieb mir am 26.10.1966: "Ich stempele Marken nur dann ab. wenn sie wirklich echt gebraucht wurden und nicht anders. ... Ich WürAe mir nicht erlauben, diese Marken als Infla-echt braucht abzustempeln, wenn ich es nicht IOCgig beweisen kann." - Am 31.10.1966 äußerte sich Herr Hochkeppeler noch einmal im gleichen Sinn. Daß er sich dann dochetliche Nale "verprüft" hat, ändert nichts an seiner Grundeinstellung, die der von Herrn Schüler entsprach.
Diese Einstellung ist in all den Jahren weder von den bekannten verstorbenen Stempelspezialisten (Dr. Glimm, Michaelis) noch von den heutigen Fachleuten (Hasselhoff, Rittmeister) infrage gestellt worden; und ich kann mir auch nur sehr schlecht vorstellen, daß. Man für eine verkehrte Grundeinstellung bezüglich der Inflationsstempel die Kobold-medaille verliehen bekommt.
Wie ich schon im vorigen Zwischenbericht bemerkte, ist etwa 1964 eine von Herrn Schüler benutzte Aufstellung mit falscher überschrift und falscher Interpretation veröffentlicht und im späteren Verlauf mißgedeutet worden.
Die Veröffentlichung ist mit L.S. gezeichnet, in ihr wird Herr Gerhard Schüler mit dem Vornamen Georg belegt und leider behauptet, rückdatierte Gefälligkeitsstempel würden keine Signatur bekommen. Tatsächlich enthält die Tabelle jedoch zwei verschiedene Sorten Stempel und einige Schreibfehler, und tatsächlich hat Herr Schüler einwandfreie Rückdatierungen als Fälschung signiert.
Mit den zur Zeit als "gefällig" eingestuften Danzigstempeln ist sehr häufig ausgesprochener Mißbrauch getrieben worden. Herr Schüler hat um diese Dinge gewußt und entsprechend gehandelt.
Dieses Gros der "gefälligen" Stempel wie z.B. DANZIG 1 x, 2 a, 3 a, 4 b, 5 e, Langfuhr f, Zoppot c, Ohra usw. kann nün einmal nicht als Infla-echt anerkannt werden (außer auf tatsächlich echt gelaufenen Ganzstücken). Wertvolle Danzigmarken der Inflationszeit erhalten das Infla-Echtheitszeichen nur bei Bedarfsabstempelungen; ansonsten verbleibt es für diese Marken bei dem BPP-Signum.
Einige Beispiele sollen angeführt werden.
Am 15.2.1968 teilte Herr Schüler im Rundschreiben Nr. 55 unserer Arge mit: Herr Georg Hochkeppeler hat seinen Austritt aus der Arge erklärt. Wir konnten uns nicht einigen, ob eine mit Hilfe zeitgerechter Gefälligkeitsstempel hergestellte Attrappe eines Einschreibbriefes als Fälschung gekennzeichnet werden darf (meine Meinung) oder nicht.
Nach den Definitionen für die "reichsdeutschen" Abstempelungen könnte man also von diesem Machwerk Briefstücke produzieren, die dann Infla-echt wären. Allenfalls sind die Stempelabdrucke jedoch gefällig.
Im Jahre 1981 hatte Herr Schüler mit der gleichen Begründung die Echt-heitssignatur als Ganzstück eines gemachten Briefes mit 2 Marken des Großen Innendienstes und typischer Gefälligkeitsentwertung abgelehnt. Im späteren Verlauf habe ich mit meinem Prüfzeichen BPP als Briefstücke (innen im Brief) signiert und ein entsprechendes Attest für die Echt-heit der Marken ausgestellt. Auch diese Marken hätten - als Briefaus-schnitt oder lose - dann Infla-echt sein müssen.
Das gleiche gilt für die Lose. Nr. 242, 250 und 270.der 163. Mohrmann-Auktion in Hamburg am 5.4.1984: Dort werden Probedrucke auf Drucksa-chenbriefen von Ohra,nach Darmstadt (gleiche Handschrift, gleiches Datum 256.21) als bedarfsmäßig gebraucht angeboten, einer der Briefe sogar mit Attest Sellschopp! Diese Briefe sind nie echt gelaufen, da die "Briefmarken" nicht frankaturgültig waren. Der Absender hätte einen saftigen Prozeß auf den Hals bekommen!
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Rundschreiben 122, Abstempelungen Danziger Inflationsmarken, Seite 5.
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Added: 31/10/2015
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