Heft 2, Seite 14, Abtlg. 1 Seite 7.
Amtliche Nachdrucke Fortsetzung das gesamte beschlagnahmte Material den Besitzern wieder ausgehändigt. Der Hauptvertreiber ist weiter sogar Anfang April zum gerichtlich vereidigten Sachverständigen ernannt worden. Das Gericht muss also sehr wichtige Gründe für seine Stellungnahme gehabt haben. Der Hauptgrund ? Das Gericht vertritt die Ansicht die Ansicht, dass die Frage ob Originale, amtliche oder private Nachdrucke nicht voll geklärt werden konnte. Das Gericht hält die Möglichkeit nicht für ausgeschlossen - und stützt sich dabei auf eine Aussage des damaligen Leiters der Postverwaltung, Herrn Staatsrat V. Zander - Danzig, dass die fraglichen Marken amtlich auf der Post nachgedruckt worden seien. Herr Staatsrat Zander hat diese Möglichkeit eines amtlichen Nachdruckes zugegeben. Leider hat das Gericht mir als Sachverständigen diese Frage niemals vorgelegt, erst als das Verfahren bereits abgeschlossen war erfuhr ich davon.
Amtlicher Nachdruck ? ..... Niemals !
D e n n :
1. Nach dem Druck der Schrägdrucks u.d. übrigen Aufdrucke auf Germaniamarken wurden alle restlichen Bestände an Germaniamarken verbrannt.
Zeugen der Verbrennung waren u.a. die Herren Geh. Oberpostrat Sch. und Direktor Dr.
2. es fehlte jeder Grund zu einem amtlichen Nachdruck, denn auf der Postkasse liegen noch heute über 1000 Satz 2 Pfg. bis 80 Pfg. sowie 160 Sätze der Innendienstmarken, von einzelnen Werten sind noch weit grössere Mengen vorhanden.
3. unter den heute noch vorhandenen Beständen der Post befinden sich keine Bogen oder Bogenteile im Nachdrucktypensatz.
4. die Postverwaltung hätte sich durch einen Nachdruck selbst schwer geschädigt, da sie durch einen Nachdruck die eigenen Bestände an Originalmarken stark entwertet hätte.
5. es existieren keine amtlichen Anweisungen über den Ankauf von Urmarken, wie auch über die Anfertigung von Nachdrucken der Schrägdruckreihe.
6. die Verwaltung der Post hätte es nicht nötig gehabt, mühsam mit einem Viererklischee Bogenteile zu überdrucken, denn das Original Zehnerklischee befindet sich noch heute unversehrt im Besitz der Verwaltung.
7. nachdem die Postverwaltung die geneuen Auflageziffern amtlich bekannt gegeben hatte, konnte sie garnicht mehr nachdrucken lassen oder hätte einen Nachdruck besonders kennzeichnen müssen.
8. es wäre doch auch mehr als merkwürdig gewesen, wenn eine Postverwaltung auch gleich Abarten pp hätte nachdrucken lassen wie z.B. bei der 10 Pfg. schräg oder noch besser bei dem 5 Pfg. Wert, bei diesem hat man einen bereits mit Originalaufdruck versehenen Bogen noch einmal mit einem Aufdruck überdruckt, man hatte damit eine „Rarität“ einen doppelten Aufdruck fabriziert. Das Pech bestand nur darin, dass man jetzt deutlich erkenn- und unterscheidbar in Farbe und Type einen echten und einen falschen Aufdruck auf e i n e r Marke hatte.
9. alle irgendwie in Frage kommenden Drucker der Firma Sauer wie auch der Postdruckerei wissen von einem Nachdruck n i c h t s.
Das Danziger Postwertzeichen - Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft der Sammler Danziger Postwertzeichen im in- und Auslande (A.S.D.P.).
1. Jahrgang - Heft Nr. 2 - 30.04.1936, Seite 14.
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Added: 08/05/2010
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