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>>  2. Stempel / Stempelung

Amtsblatt Nr. 2 vom 23. Januar 1937, Verfügung Nr. 11
Absenderfreistempler (1 A 4 203-3)
Der Gebührenstempel in den Absenderfreistemplem erhält künftig die Form eines Hochrechtecks der Größe 33 : 25 mm. Über der viereckig umrandeten Wertzahl stehen in zwei Zeilen die Worte „Freie Stadt Danzig", unterhalb der Wertzahl enthält das Stempelbild die Wiedergabe des großen Staatswappens.
Eine Änderung der im Gebrauch befindlichen Maschinen ist nicht erforderlich. Die Besitzer von Freistemplern können die bisherigen Gebührenstempel weiterbenutzen. Neue Absenderfreistempler liefert die Francotyp- G.m.b.H. jedoch nur mit dem neuen Gebührenstempel.

3. Sonstiges

Amtsblatt Nr. 3 vom 24. Januar 1922, Verfügung Nr. 12 vorn 14.1.1922
Wegfall der Bezeichnung "Schaffnerbahnpost"
Die Bezeichnung „Schaffnerbahnpost" fällt fortan weg. Die bisherigen Schaffnerbahnposten führen künftig die Bezeichnung „Bahnpost". Die Benutzungszeichen 1. und D kommen nicht mehr in Anwendung; für 1.) „Umarbeitung von Postsendungen jeder Art in einer Bahnpost, jedoch F keine Umarbeitung von Geldbriefen und Wertbeutelstücken" wird das Benutzungszeichen .) neu eingeführt.
In der Venvendung des Bahnpostpersonals tritt eine Änderung nicht ein.

Amtsblatt Nr. 24 vom 28. Juni 1923, Verfügung Nr. 168 vom 23. Juni 1923
Landpostverbindungen

Die z.Zt. nur zweimal wöchentlich verkehrende Kleinbahn Ließau - Schöneberg wird zur Postbeförderung nicht mehr benutzt.

Amtsblatt Nr. 51 vom 29. November 1923, Verfügung Nr. 400 vom 15. November 1923
Änderung von Landpostverbindungen. Aufhebung von Zugbenutzungen.
Die Bahnpost in den Zügen 31/33 und 34/32 der Kleinbahnstrecke Gottswalde - Tiegenhof ... werden mit Wirkung vorn 19. November ab aufgehoben.
Die Leitbehelfe sind zu berücksichtigen.

Amtsblatt Nr. 13 vom 14. Mai 1929. Verfügung Nr. 110
Neues Verzeichnis der Postanstalten im Freistaat Danzig nebst Leitorten für zollpflichtige Sendungen vom Ausland (II 11 -)
In der Anlage erhalten die Postanstalten ein neues Verzeichnis der Postanstalten im Freistaat Danzig nebst Leitorten für zollpflichtige Sendungen vorn Ausland. Etwa weiter erforderliche Stücke des Verzeichnisses können soweit Vorrat reicht, von der Stelle 11 der PTV bezogen werden. Das Verzeichnis wird im Bedarfsfalle berichtigt werden. Das alte, von den Postämtern mit Vf vom 29. Januar 1924, II, 16 zugefertigte Verzeichnis ist zu beseitigen.

Anlage siehe nächste Seite.

 

Rundschreiben 187, Literaturbeilage 995A, 15. März 2000, Seite 11.


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